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Steuerberatung

Um die bestmögliche Steueroptimierung für unsere Mandanten zu erreichen, bedarf es einer effektiven steuerlichen Gestaltungsberatung. Mandate aus dem Mittelstand stehen dabei im Fokus unserer Tätigkeiten im Bereich Steuerberatung. Zudem betreuen wir gemeinnützige Organisationen, Vereine und Vermögensverwaltungen bei steuerlichen Fragestellungen. Dabei sind die zu erstellenden Steuererklärungen und Jahresabschlüsse für uns mehr als gesetzlich verpflichtende Maßnahmen gegenüber der Finanzbehörde. Vielmehr gewähren uns diese Erklärungen und Abschlüsse einen tiefen Einblick in betriebliche Strukturen und bilden somit die Basis für zukunftsorientierte Steuerstrategien zum Wohle unserer Mandanten.
Wir schaffen wichtige Handlungsspielräume für Sie und Ihr Unternehmen – mit aktiver Steuergestaltung.

Die steuerliche Gesetzgebung ist ein fortlaufender Prozess. Mandanten müssen sich darauf verlassen können, dass die Steuerberater einer Kanzlei stets auf dem neuesten Stand sind. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit. Und wir nehmen Änderungen und neue Vorgaben nicht nur einfach als gegeben hin, sondern gehen in die Diskussion und entwickeln neue Strategien. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu einer aktiven Steuergestaltung, die für Unternehmen und Unternehmer wichtige Handlungsspielräume schafft. Denn nur bei einer aktiven Gestaltung können Steuerlasten dauerhaft gesenkt werden. Und das ist entscheidend für einen nachhaltigen
Erfolg eines Unternehmens. Zudem stellen wir bei allen Maßnahmen die Anerkennung durch die Finanzverwaltung sicher.

Unsere Leistungen

Steuerliche Gestaltungsberatung

Die steuerliche Gestaltung hat großen Einfluss auf die betriebliche und persönliche Abgabenlast und muss deshalb an die individuellen Bedürfnisse der Mandanten angepasst werden. Insbesondere der Mittelstand erfordert dabei eine ganzheitliche Sichtweise. Dabei achten wir auf pragmatische Ergebnisse – unabhängig davon, ob sie den Unternehmer, das Unternehmen oder beide betreffen. Auch bei komplexen Umstrukturierungen und Umwandlungen stellen wir die wesentlichen Anforderungen unserer Mandanten klar heraus.

Tief involviert

Steuerberatung ist ein sensibles Thema, das nicht nur fachliche Expertise, sondern auch Vertrauen zwischen Kanzlei und Mandant erfordert.

Internationales Steuerrecht

Als Kanzlei aus dem Dreiländereck sind wir mit internationaler Gestaltungsberatung bestens vertraut. Die Beratung von Tochtergesellschaften ausländischer Investoren in Deutschland gehört ebenso zu unserem Leistungsportfolio wie die Grenzgängerbesteuerung und die Beratung zu Verrechnungspreisen und grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen.

Nachfolgeberatung und Nachfolgeplanung

Erben, Schenken und Vermögensnachfolge bedürfen als sehr persönliche Themen eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu unseren Mandanten. Wir begleiten Sie bei der frühzeitigen Weichenstellung und Optimierung in der Nachfolgeplanung und setzen diese vorausschauend mit Ihnen um. Dabei führen wir auch Unternehmensbewertungen nach steuerlichen Grundsätzen oder IDW S1 durch.

Stephan Läufer, Partner

Steuerberater Stephan Läufer betreut Sie bei allen Themen der steuerlichen Gestaltungsberatung und Unternehmensbesteuerung. Die steuerliche und wirtschaftliche Beratung von Einzelpersonen und Gesellschaften gehört ebenfalls zu seinem Tätigkeitsbereich. Dazu engagiert sich Stephan Läufer in den Disziplinen Wirtschaftsprüfung, Besteuerung von Personengesellschaften und Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für Sie.
Mandanten müssen sich darauf verlassen können, dass die Steuerberater einer Kanzlei stets auf dem neuesten Stand sind. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit.

Immobilienbesteuerung

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Strukturierung von Immobilientransaktionen und steuerliche Optimierung von Gesellschaftsstrukturen. Ebenso die Behandlung von Immobilien im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge. Bei Veräußerungs- oder Erwerbsvorgängen begleitet Sie HBM im Rahmen von Financial- oder Tax Due Diligence-Untersuchungen. Auch bei die den Themenfeldern Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer stehen wir Ihnen zur Seite.

Umsatzsteuer

Gutachterliche Stellungnahmen zu Sondersachverhalten sowie die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren gehören zum Leistungsspektrum unserer Kanzlei. Eine besondere Expertise in der Umsatzsteuer bringen wir bei gemeinnützigen Unternehmen und Körperschaften öffentlichen Rechts für Sie in unsere Beratung mit ein.
Stephan
Läufer

Partner,
Steuerberater
Mathias
Hecht

Partner,
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Nico
Budai

Partner,
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Sustainability Auditor IDW
Holger
Figlestahler

Partner,
Steuerberater,
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Bernhard
Tecklenborg

Partner,
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt

FAQ

 
Welche Art von Mandanten vertritt HBM?
Der Fokus unserer Tätigkeit liegt auf mittelständischen Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen. Sehr häufig handelt es sich dabei um Familienunternehmen. Ebenfalls zu unseren Mandanten zählen gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, Freiberufler, Start-Ups und Privatpersonen.
 
Beraten Sie auch im Bereich der Schenkung- und Erbschaftsteuer?
Selbstverständlich, die Nachfolgeberatung ist eines unserer Spezialgebiete. Zusammen mit den Spezialisten für die Vermögens- und Nachfolgeplanung sowie der Möglichkeit zur Erstellung von Unternehmenswertgutachten bieten wir das gesamte Leistungsspektrum in diesem Bereich aus einer Hand an. Sofern juristische Expertise benötigt wird, ziehen wir Kolleginnen oder Kollegen aus der Rechtsberatung ergänzend zur Beratung hinzu, z.B. bei Fragen zur Testamentserstellung.
 
Welche Leistungen werden im Bereich Finanzbuchhaltung angeboten?
Im Bereich der Finanzbuchhaltung unterstützen wir Sie beim Aufbau sowie der Abwicklung Ihrer eigenen Buchhaltung bis hin zum kompletten Servicepaket im Sinne einer vollständigen Übernahme des Rechnungswesens durch HBM. Dabei führen wir für Sie die komplette Finanzbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung sowie Anlagebuchhaltung und erstellen die monatliche BWA. Auf Wunsch unterstützen wir Sie ebenfalls bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Selbstverständlich komplett digital. Hierbei arbeiten wir mit DATEV-Software und weiteren innovativen Lösungsanbietern zusammen, die wir je nach Bedarf hinzuziehen können.
 
Welche Tätigkeiten im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung kann HBM ausführen?
Wir führen für Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung durch, einschließlich der gesetzliche Jahresmeldungen. Weiterhin geben wir die erforderlichen Meldungen an die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger für Sie ab. Unsere Mandanten erhalten sämtliche benötigte Arbeitgeberauswertungen auf monatlicher oder jährlicher Basis. Weiterhin unterstützen wir Sie bei Aufbau und Fortentwicklung einer digitalen Personalakte sowie der Anbindung von Zeiterfassungssystemen zum automatisierten Ablauf der Personalabrechnung.
 
Beraten Sie auch Start-Ups und Privatpersonen?
Ja, selbstverständlich steht unser Leistungsangebot auch Start-Ups und Privatpersonen zur Verfügung. Kolleginnen und Kollegen mit umfassender Erfahrung kümmern sich um unsere Mandanten aus den genannten Bereichen. So kommen Sie auch hier in den Vorzug des ganzheitlichen Beratungsansatzes bei HBM. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
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