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Wirtschaftsprüfung

Informationen müssen valide sein. Schließlich bestimmt die Glaubwürdigkeit der betrieblichen Kennzahlen die Beziehung des Unternehmens zu Gesellschaftern, Aktionären und Kapitalgebern. Als Unternehmerkanzlei für den Mittelstand führt HBM Hecht Budai & Partner Jahres- und Konzernabschlussprüfungen durch und arbeitet dabei zielorientiert, engagiert und effizient. Zudem übernehmen wir gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Sonderprüfungen und unterstützen unsere Mandanten bei der Lösung komplexer Bilanzierungsfragen. Auch die Bewertung von Unternehmen zählt zu unserem Leistungsportfolio im Kompetenzfeld Wirtschaftsprüfung.
Wir entwicklen passgenaue, nachhaltige Strategien für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens.

Der Tätigkeitsschwerpunkt von HBM Hecht Budai & Partner in der Wirtschaftsprüfung liegt im Bereich der Jahres- und Konzernabschlüsse für Personen- und Kapitalgesellschaften. Diese Prüftätigkeit dient der Bereitstellung von Informationen für die Gesellschafter und die Geber von Fremdkapital sowie für den Bundesanzeiger.

Warum ist unsere Arbeit gerade für den Mittelstand so wertvoll? Im Gegensatz zu Großunternehmen, die häufig über eine eigene Steuer- und Rechtsabteilung verfügen, ist dies für mittelständische Unternehmen oft zu aufwändig. Davon unabhängig muss sich auch der Mittelstand mit den gestiegenen Anforderungen an die Rechnungslegung auseinandersetzen. Auch hier stehen wir Ihnen mit langjähriger Expertise zur Seite. Ganz gleich, ob es sich um die Umsetzung neuer Bilanzierungsvorschriften handelt oder um die Bilanzierung anspruchsvoller Transaktionen und Sachverhalte – unsere Kanzlei zeigt Ihnen den bestmöglichen Lösungsweg zur Abbildung komplexer Bilanzierungsfragen im Jahresabschluss auf.

Unsere Leistungen

Jahresabschlussprüfung

Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der berufsständischen Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) führen wir gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen durch. Durch risikoorientierte Prüfungsansätze und den Einsatz moderner EDV sowie die hohe Kontinuität unserer Prüfungsteams erreichen wir eine effiziente Durchführung unserer Prüfungen. Soweit vorgeschrieben oder erwünscht, erhalten Sie als Ergebnis unserer Prüfung einen umfassenden schriftlichen Bericht mit Ausführungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des geprüften Unternehmens sowie detaillierte Erläuterungen zur Entwicklung der einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Mit Augenmaß

Von Menschen, mit Menschen, für Menschen: Ein Mandat zu betreuen bedeutet für uns, dass Sie und Ihre persönliche Lebenssituation stets im Mittelpunkt stehen.

Konzernabschlussprüfung

Auf der Grundlage der Vorschriften des deutschen Bilanzrechts führen wir gesetzlich vorgeschriebene Konzernabschlussprüfungen durch.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wir führen die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Rahmen der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfungen durch. Weiterhin begleiten wir Sie bei der Implementierung einer CRSD- und EU-Taxonomie-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Beratung und Prüfung bei freiwilliger Berichterstattung nach DNK und GRI sowie weiterer Berichtsstandards rundet unser Leistungsangebot ab.

Unternehmensbewertung

Die Erstellung von Wertgutachten spielt sowohl bei Unternehmenstransaktionen als auch bei bilanziellen Bewertungen und im Steuer- und Gesellschaftsrecht eine wichtige Rolle. Unsere Kanzlei erstellt Unternehmensbewertungen nach IDW S1 und wird bei verschiedensten Anlässen tätig. HBM Hecht Budai & Partner führt Bewertungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen durch, bei Schenkungen oder Erbfällen sowie aus gesellschaftsrechtlichen Anlässen. Zudem werden wir als Schiedsgutachter tätig und geben Fairness Opinions ab.

Mathias Hecht, Partner

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Mathias Hecht ist Spezialist für Immobiliengesellschaften und Vermögensverwaltungen. Zudem berät er Familiengesellschaften und Stiftungen.
Auch der Mittelstand muss sich mit den gestiegenen Anforderungen an die Rechnungslegung auseinandersetzen. Hier stehen wir Ihnen mit langjähriger Expertise zur Seite.

Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Insbesondere für unsere Mandanten mit gemeinnützigem oder öffentlich-rechtlichem Hintergrund führen wir als Ergänzung zur Jahresabschlussprüfung oder als Sonderauftrag freiwillige oder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen der Geschäftsführungen durch.

Als solche sind insbesondere die Prüfung der Geschäftsführung nach § 53 HGrG sowie die Prüfung der Geschäftsführung nach dem Kriterienkatalog des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.V. zu nennen.

Prüferische Durchsichten

Auch bei Unternehmen, die aufgrund von Größen- oder sonstigen Kriterien keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen, führen wir in unserer Kanzlei prüferische Durchsichten nach IDW PS 900 durch. Diese auf einer Plausibilitätsprüfung basierende kritische Würdigung des Abschlusses ist für die Verlässlichkeit finanzwirtschaftlicher Informationen von großer Bedeutung. Eine prüferische Durchsicht kann das Vertrauen von Banken, Kapitalgebern, Geschäftspartnern und Gesellschaftern stärken und hat den Zweck, die Glaubhaftigkeit und Zuverlässigkeit der im Abschluss enthaltenen Informationen durch die erteilte Bescheinigung des Abschlussprüfers zu erhöhen.

Sonderprüfungen

Neben der Abschlussprüfung übernehmen wir freiwillige oder gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfungen, beispielsweise:

- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfungen nach EEG oder KWKG
- Prüfungen nach dem Verpackungsgesetz
- Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuschuss- oder Spendengeber
- Prüfung des Arbeitsergebnisses in Werkstätten für behinderte Menschen
- Prüfung bei Umwandlungsvorgängen
- Gründungsprüfungen
Mathias
Hecht

Partner,
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Nico
Budai

Partner,
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Sustainability Auditor IDW
Bernhard
Tecklenborg

Partner,
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwalt

FAQ

 
Welche Prüfungsleistungen bietet HBM an?
Wir bieten die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener sowie freiwilliger Jahresabschlussprüfungen sowie die Prüfung von Konzernabschlüssen ebenso wie prüferische Durchsichten und Sonderprüfungen verschiedener Art an. Weiterhin zählt die Erstellung von Unternehmensbewertungen zu unseren Fokusthemen. Sprechen Sie uns gerne für weitere Informationen oder bei besonderen Anliegen an.
 
Prüft HBM digital?
Abschlussprüfungen aller Art finden mittlerweile vollständig digital statt. Wir nutzen modernste Softwareanwendungen in der Abschlussprüfung und können den gesamten Prozess elektronisch abbilden. Dennoch findet die Prüfung weiterhin vor Ort statt. Die Tätigkeit direkt beim Mandanten ermöglicht den schnellen Austausch und die zügige Lösungsfindung und ist für uns daher Grundlage einer effektiven und zügigen Prüfungsdurchführung.
 
Welchen Kommunikationsstil können wir von HBM erwarten?
Unsere Vorgehensweise ist geprägt von einem partnerschaftlichen Umgang und einem offenen und transparenten Informationsaustausch mit Ihnen bzw. dem Unternehmen. Während unserer Tätigkeit informieren wir Sie regelmäßig über den Sachstand. Bei gesetzlichen Neuerungen und weiterem Handlungs-bedarf kommen wir proaktiv auf Sie zu.
Unser Prüfungs- und Beratungsansatz hat eine klare Struktur, die von einem zielgerichteten Dialog mit Ihnen geprägt sein wird. Wesentliche Strukturelemente unseres Prüfungs- und Beratungsansatzes ist die fortlaufende Kommunikation und Abstimmung mit Ihnen.
 
Wie kann man sich den Austausch mit HBM während der Abschlussprüfung konkret vorstellen?
Wir bleiben bereits nach Auftragserteilung in engem Kontakt mit Ihnen und können so möglicherweise auftretende Fragestellungen bereits direkt im Vorfeld der eigentlichen Abschlussprüfung klären.
Mit unserer dialogbasierten Struktur des Prüfungsprozesses unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen. Der kontinuierliche Austausch ermöglicht zusätzlich das frühe Erkennen eventueller Probleme sowie deren frühzeitige Bewältigung. Dabei stehen Ihnen die relevanten Entscheider in unserem Haus direkt als Ansprechpartner zur Verfügung. Kurze Wege der Kommunikation und Entscheidung sind für uns die Basis pragmatischer und unternehmerisch orientierter Lösungen.
Mit Beendigung der Prüfung führen wir mit Ihnen die Schlussbesprechung durch. In Rahmen der Schlussbesprechung erörtern wir den bisherigen Prozessablauf, die Prüfungsberichte, ggf. die Prüfungsfeststellungen sowie weitere Aspekte der Zusammenarbeit. Bei dieser „Manöverkritik“ finden wir -sofern erforderlich- gemeinsam Wege zur stetigen Verbesserung und Optimierung des Prüfungsablaufs.
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